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Termine des AK Gewerkschaft

Der AK Gewerkschaft trifft sich regelmässig
jeden zweiten Dienstag des Monats ab 18:30 in der Geschäftsstelle Pichelsdorfer Str. 138

Nächste Termine

12. Juni, 18:30 Uhr

10. Juli, 18:30 Uhr

14. August, 18:30 Uhr


Diskussionsveranstaltung zum Mindestlohn mit MdB Jutta Krellmann am 22.3.2012

Mehrheitswillen respektieren – Gesetzlicher Mindestlohn jetzt

So war der Antrag der Fraktion DIE LINKE überschrieben, der im November vergangenen Jahres in den Bundestag eingebracht wurde. Als Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales war die Abgeordnete Jutta Krellmann federführend an der Ausarbeitung des Antrages beteiligt.

Der Arbeitskreis Gewerkschaft der Spandauer LINKEN hat gemeinsam mit der Berliner LAG Betrieb und Gewerkschaft Jutta Krellmann zusammen mit Felix Lederle, Mitglied des Berliner Landesvorstandes, zur Diskussion über die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn nach Spandau eingeladen. Die Diskussion leitete Peter Keibel, Spandauer Ortsverbandsvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt.

Jutta Krellmann als Sprecherin der Linksfraktion für Arbeit und Mitbestimmung zeigte in ihren Ausführungen die Fehlentwicklungen der Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre auf. Die tiefere Ursache dafür liegt in der „Agenda 2010“, die 2003 von der damaligen Rot-Grünen Bundesregierung beschlossen wurde.

Mittlerweile arbeiten mehr als 22 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Deren Lohn reicht zum Leben nicht aus und sie werden auch im Alter gezwungen sein, unterhalb der Armutsgrenze zu leben. Ein gesetzlicher Mindestlohn ist unabdingbar um die Realwirtschaft über eine gestärkte Binnennachfrage zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Ein gesetzlicher Mindestlohn muss eine verbindliche Lohnuntergrenze für alle in Deutschland Beschäftigten festlegen, die durch Tarifverträge nur überschritten aber niemals unterschritten werden darf. Zentral ist die Höhe des Mindestlohns. Er muss gewährleisten, dass Vollzeitbeschäftigte von der Arbeit leben können; und das macht selbst nach Berechnungen der Bundesregierung einen Mindestlohn in Höhe von rund 10 Euro pro Stunde notwendig.

In der Diskussion wurden die Rolle und die Bedeutung der Gewerkschaften in dieser Auseinandersetzung betont. Gemeinsam in und mit den Gewerkschaften muss der politische Druck erhöht werden, einen gesetzlichen Mindestlohn zu erreichen. Die parlamentarischen Initiativen bedürfen der Unterstützung auf der lokalen Ebene. Im Bezirk sollte die LINKE Gemeinsamkeiten mit den politischen und gewerkschaftlichen Kräften, mit den Beschäftigten und ihren Vertretungsorganen finden, um mit ihnen als Bündnispartnern in diesem Sinne aktiv zu werden.




Sozialgericht bestätigt CGZP-Beitragsforderungen

Interesse der Solidargemeinschaft an sofortiger Beitragszahlung überwiegt!

Mehr Rentenpunkte und höheres ALG für Leiharbeiter

Gleichbehandlung von Leiharbeitern und Stammbelegschaft wegen Tarifunfähigkeit der CGZP

Das LAG hat am 9.1. zur CGZP noch entschieden

zu Gunsten vieler Beschäftigter in der Leiharbeiterbranche:

www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20120109.0820.364749.html

Zwar ist angesichts der Komplexität des Verfahrens mit einer
Entscheidungsbegründung wohl erst in etwa 2 Monaten zu rechnen, aber klar
ist: trotz heftiger Angriffe der Arbeitgebervertreter gegen die zitierte
BAG-Entscheidung hat sich das LAG Berlin der dortigen  Argumentation
angeschlossen.
Es ist jedoch damit zu rechnen, dass Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt
werden wird, nachdem eine „normale“ Beschwerde ausdrücklich nicht
zugelassen wurde; die Einlegung der Beschwerde hemmt allerdings zunächst
die Rechtskraft der gestrigen Entscheidung:

dejure.org/gesetze/ZPO/544.html

Für viele Kollegen ist es jedenfalls erfreulich, dass im Verfahren auch
über ein Dutzend bereits über die Berliner DGB-Rechtsstelle laufende Klagen
mit entschieden wurde. Und eine Folge dieser Entscheidung ist nun, dass
auch jetzt klar ist, dass Leiharbeitnehmer, in deren Arbeitsvertrag auf die
Tarifverträge der CGZP verwiesen worden war, auch für die Vergangenheit
equal-pay bekommen, d.h. den Lohn eines vergleichbaren Arbeitnehmers im
Entleiherbetrieb.  Zu beachten sind allerdings die jeweiligen
Ausschlussfristen.
Wichtig ist es auf jeden Fall, dass die betroffenen KollegInnen – und dabei
dürfte es um Hunderttausende gehen – ihr Recht so schnell wie möglich
einfordern; wir sollten unseren Teil an Aufklärung und Information
übernehmen.


Und noch zur Erinnerung – so lange läuft die Geschichte nämlich schon:

"Auf Betreiben ihrer Amtsvorgängerin und Parteikollegin Heide Knake-Werner
(Die Linke, HM) kam im Jahr 2008 ein Statusfeststellungsverfahren über die
Tariffähigkeit der CGZP zustande, dem sich auch die Gewerkschaft Ver.di
anschloss." ( taz vom 24.11.09)

CGZP und kein Ende

Nachdem das BAG in seiner Entscheidung am 14.12.10 die Tarifunfähigkeit dieser sich christlich nennenden Gewerkschaft verneint hatte -

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=14828

(im Vorfeld gab es zu den diversen Verfahren bereits zahlreiche Berichte, darunter auch diese auf den Seiten der Berliner IG BAU:

http://www.igbau-berlin.de/forum/thread.php?postid=4091 ) –

gab es am heutigen Montag einen weiteren Termin, da sich die BAG-Entscheidung aus 2010 ja nur auf einen konkreten Zeitpunkt und auf damals konkrete Anhaltspunkte beziehen konnte:

http://www.berlin.de/gerichte/arbeitsgericht/presse/archiv/20120104.0815.364579.html

Bei heute 98(!) Beteiligten und bei fast 20 Prozessvertretern fiel natürlich während der Verhandlung kein Beschluss; wir werden aber angesichts der Bedeutung der Entscheidung für Hunderttausende von Leiharbeitern unverzüglich nach Bekanntwerden der Entscheidung berichten; es ist allerdings davon auszugehen, dass auf jeden Fall Beschwerde beim BAG eingelegt werden wird.


Werkverträge gleich Leiharbeit hoch zwei

Nach den Hearings unserer Bundestagsfraktion zu gewerkschaftlichen Themen 2009 –„ Betriebs- und Personalrätekonferenz“ – und 2010 – „Moderne Sklaverei statt Jobmaschine“ gab es dort diese Veranstaltung, welche die zunehmende Beschneidung von Arbeitnehmerrechten und die Unterlaufung von Tarifverträgen als neues Instrument der „Arbeitgeber“ im Rahmen der Hartz-Gesetze zur Schwächung der Gewerkschaften deutlich machte.

Einige Dokumente finden sich im folgenden Link, darunter auch die vom Arbeitsrechtler Prof. Dr. Däubler verfasste Expertise „Regulierungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Werkverträgen“:

http://www.hohenlohe-ungefiltert.de/?p=12363 ;

Neben einer Antwort der Bundesregierung vom 1.8. auf eine Kleine Anfrage zum Thema „Werkverträge als Instrument zum Lohndumping“ findet sich dort auch ein weiterer Antrag unserer Fraktion vom 29.9.11 – „Missbrauch von Werkverträgen verhindern – Lohndumping eindämmen“; der im Text von Däubler angesprochene Gesetzentwurf unserer Fraktion „Entwurf eines Gesetzes zur strikten Regulierung der Arbeitnehmerüberlassung“ aus 2010 lautet so:

http://dokumente.linksfraktion.de/drucksachen/19896_1703752.pdf

Dazu gab es Berichte engagierter Betriebsräte aus den Bereichen der IG BAU, der IG Metall und von ver.di, welche Möglichkeiten, aber auch Grenzen gewerkschaftlichen Engagements zeigten.

In der Abschlussrunde machten Vertreter aus den Bundesvorständen von ver.di, IG Metall, IG BAU und DGB ihre Kritik an und ihre Forderungen zu unserem Entwurf und zu den Vorstellungen des DGB deutlich; hier wird es hoffentlich dann zu „Nachbesserungen“ kommen.

Sobald die Beiträge der gestrigen Redner vorliegen, werden diese hier eingestellt; danach wollen wir weiter diskutieren und ggf. eigene Forderungen formulieren – zusammen mit Euch.

Nächster Termin AK Gewerkschaft: Dienstag, 21. Februar 2012, 18:30

Aktueller Nachtrag aus RECHT SO des DGB, Ausgabe 5/11:

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10. 11 – 1 AZR 335/10 – ist für unsere gewerkschaftlich engagierten Mitglieder bestimmt von Interesse, denn dort wird im Rahmen einer Entscheidung zu BetrVG § 111 klargestellt, dass auch Leiharbeitnehmer bei mehr als dreimonatiger Betriebszugehörigkeit im Rahmen des Schwellenwerts zu berücksichtigen sind:

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=15468